1. Was ist eine schriftl. Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Sorgeregisterauskunft)
Dies Auskunft dient der Mutter als Nachweis, daß ihr die alleinige Sorge für Ihr Kind zusteht.
HINWEIS: Ist das Kind im Ausland geboren, werden sorgerechtliche Konsequenzen, die sich aus anderen Rechtsvorschriften (z.B. auch ausländischen Vorschriften) oder aus gerichtlichen Entscheidungen ergeben, durch diese Auskunft weder geprüft noch berührt.