Landkreis Erding Landkreis Erding Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Unterhalt)
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Wichtige Hinweise und Informationen

FAQ - Fragen und Antworten

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.

Für die Beurkundung ist eine persönliche Anwesenheit erforderlich. Sie müssen einen Zeitbedarf von ca. 1 Stunde einplanen und vorab einen Termin vereinbaren. Die Beurkundung im Jugendamt ist kostenfrei.

Die folgenden Informationen beziehen sich auf deutsches Recht und sind nicht abschließend. Bei Internationaler Beteiligung oder besonderen Konstellationen (z.B. eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, hör-, sprach- oder sehbehinderte Menschen) können sich abweichende Handlungsweisen ergeben. Der/die zuständige Urkundsbeamte/in informiert Sie gerne.
    

Ihre Anprechpartner nach den Anfangsbuchstaben - Nachname des Kindes

Wenn das Kind noch nicht geboren ist nach dem Nachnamen der Mutter.

A - K    Irmgard Mayr (Mi, Fr)
L          Rüdiger Lindenau (ganztags)
M - N    Irmgard Mayr (Mi, Fr)
O - P    Rüdiger Lindenau (ganztags)
Q - R    Anne-Sophie Unger (ganztags)
S - T    Irmgard Mayr (Mi, Fr)
U - Z    Rüdiger Lindenau (ganztags)

Terminvereinbarung erforderlich

Merkblatt

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Irmgard Mayr
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1163 08122 / 58-31750 123 | Alois-Schießl-Platz 8 irmgard.mayr@lra-ed.de
Rüdiger Lindenau
Sachbearbeiter
08122 / 58-1303 08122 / 58-31750 119 | Alois-Schießl-Platz 8 lindenau.ruediger@lra-ed.de
Anne-Sophie Unger
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1084 08122 / 58-31750 123 | Alois-Schießl-Platz 8 anne-sophie.unger@lra-ed.de