Wichtige Hinweise und Informationen
FAQ - Fragen und Antworten
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.
Für die Beurkundung ist eine persönliche Anwesenheit erforderlich. Sie müssen einen Zeitbedarf von ca. 1 Stunde einplanen und vorab einen Termin vereinbaren. Die Beurkundung im Jugendamt ist kostenfrei.
Die folgenden Informationen beziehen sich auf deutsches Recht und sind nicht abschließend. Bei Internationaler Beteiligung oder besonderen Konstellationen (z.B. eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, hör-, sprach- oder sehbehinderte Menschen) können sich abweichende Handlungsweisen ergeben. Der/die zuständige Urkundsbeamte/in informiert Sie gerne.
Ihre Anprechpartner nach den Anfangsbuchstaben - Nachname des Kindes
Wenn das Kind noch nicht geboren ist nach dem Nachnamen der Mutter.
A - K Irmgard Mayr (Mi, Fr)
L Rüdiger Lindenau (ganztags)
M - N Irmgard Mayr (Mi, Fr)
O - P Rüdiger Lindenau (ganztags)
Q - R Anne-Sophie Unger (ganztags)
S - T Irmgard Mayr (Mi, Fr)
U - Z Rüdiger Lindenau (ganztags)
Terminvereinbarung erforderlich
Merkblatt
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Irmgard
Mayr
Sachbearbeiterin
|
08122 / 58-1163 | 08122 / 58-31750 | 123 | Alois-Schießl-Platz 8 | irmgard.mayr@lra-ed.de |
Rüdiger
Lindenau
Sachbearbeiter
|
08122 / 58-1303 | 08122 / 58-31750 | 119 | Alois-Schießl-Platz 8 | lindenau.ruediger@lra-ed.de |
Anne-Sophie
Unger
Sachbearbeiterin
|
08122 / 58-1084 | 08122 / 58-31750 | 123 | Alois-Schießl-Platz 8 | anne-sophie.unger@lra-ed.de |