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Die JGH ist eine neutrale, vom Gericht unabhängige Stelle.
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Die JGH betreut strafunmündige Kinder (bis 14 Jahren), straffällig gewordene Jugendliche (14 – 18 Jahre) und junge Erwachsene/Heranwachsende (18 - 21 Jahre)
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Bei Jugendlichen können die Eltern die Beratung und Hilfe der JGH in Anspruch nehmen. Bei jungen Erwachsenen/Heranwachsenden können die Eltern nur auf Wunsch der Betroffenen kontaktiert werden.
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Der Jugendliche oder junge Erwachsene wird im Laufe des Verfahrens begleitet. Das heißt, er erhält Informationen zum weiteren Verlauf, er wird beraten, kann Hilfe erfragen und an weitere Hilfe-/Beratungsstellen vermittelt werden. Bei Bedarf arbeitet sie mit anderen Stellen zusammen, z.B. Erziehungsberatung, etc.
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In einem oder mehreren Gesprächen wird über die Lebensgeschichte des Jugendlichen/jungen Erwachsenen, den schulischen und evtl. beruflichen Weg und wie es zu der Straftat kam gesprochen.
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Die JGH begleitet den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in der Hauptverhandlung/Gerichtstermin.
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In der Hauptverhandlung schlägt die JGH dem Vorfall angemessene Jugendhilfemaßnahmen oder andere geeignete Ahndungsmaßnahmen vor.
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Nach der Hauptverhandlung überwacht die JGH die Erfüllung der Auflagen und Weisungen.