Kindertageseinrichtungen | Tagespflege
- Übernahme Kinderbetreuungskosten
- Aufsicht
- Pädagogische Fachberatung
- Förderung
- Kindertagespflege
- Kinderbetreuung in der Corona-Pandemie
- Kindertageseinrichtungen (PDF-Datei)
Der Fachbereich 21 - Jugend und Familie hat die Aufsicht für alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Erding. Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen (für Kinder unter 3 Jahren), Kindergärten (für Kinder im Altern von 3 Jahren bis zur Einschulung), Kinderhorte (für Schulkinder nach der Schule) und Häuser für Kinder (für Kinder verschiedener Altersgruppen).
Zu den Aufgaben gehören u. a.:
- Aufsicht und Beratung der Kindertagesstätten und Träger im Hinblick auf das Sozialgesetzbuch VIII, das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG)
- Fachliche Beratung aller Beteiligten beim Bau von Kindertageseinrichtungen (Gemeinden, Architekten, Träger)
- Erteilen von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen
- Dienstbesprechungen mit Trägern, Leitungen und Vertretern von Kommunen
- Erteilung von Gleichwertigkeitsanerkennungen für pädagogisches Personal
- Diverse Datenerhebungen im Kindertagesstättenbereich
- Prüfung der Fördervoraussetzungen der staatlichen Zuschüsse [ggf. Rücknahme-, Widerrufs- und Vollstreckungsverfahren] und Beratung von Trägern und Gemeinden in diesem Zusammenhang
- Aufsichtliche Maßnahmen einschließlich örtlicher Prüfungen mit Überprüfung der Einhaltung der Bildungs- und Erziehungsziele
- Konfliktmanagement
Eng verbunden mit der Aufsicht ist die Fachberatung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen die als Service-Leistung für die kommunalen Träger dieser Kindertagesstätten sowie für die Fachkräfte in diesen Einrichtungen und auch für Eltern der dort betreuten Kinder zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben gehören die Information und Beratung hinsichtlich pädagogischer, konzeptioneller und organisatorischer Fragestellungen sowie die Leitung von Konferenzen, Arbeitskreisen und Fortbildungen.
Eine weitere Aufgabe des Fachbereich 21 - Jugend und Familie ist die Bewilligung und Abrechnung der kindbezogenen Betriebskostenförderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) für die Kommunen bzw. Einrichtungsträger.
Formulare
- Einschätzung einer beruflichen Qualifikation Jugend und Familie - Kindestagesstättenaufsicht
- Kindertageseinrichtung - Antragsformular Betriebserlaubnis Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung
- Erstmeldung Meldepflicht gem. 47 As1 Nr 2 SGB VIII Jugend und Familie - Kindestagesstättenaufsicht
Merkblätter
- Hinweise Betriebserlaubnis Hinweise Betriebserlaubnis
- Kindertageseinrichtungen im Landkreis Erding_Internet_03_23.pdf
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Franziska
Abbenseth
Sachbearbeiterin
|
08122 / 58-1301 | 08122 / 58-1399 | 124 | Alois-Schießl-Platz 8 | franziska.abbenseth@lra-ed.de |
Martina
Winkler
Fachberaterin
|
08122 / 58-1364 | 08122 / 58-1399 | 123 | Alois-Schießl-Platz 8 | winkler.martina@lra-ed.de |
Ingrid
Marek
Sachbearbeiterin
|
08122 / 58-1174 | 08122 / 58-1399 | 102 | Alois-Schießl-Platz 8 | ingrid.marek@lra-ed.de |
Martina
Nunberger
Sachbearbeiterin
|
08122 / 58-1302 | 08122 / 58-1399 | 123 | Alois-Schießl-Platz 8 | martina.nunberger@lra-ed.de |
Karin
Netter
Sachbearbeiterin
|
08122 / 58-1359 | 08122 / 58-1399 | 123 | Alois-Schießl-Platz 8 | karin.netter@lra-ed.de |