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Kindertageseinrichtungen | Tagespflege

Der Fachbereich 21 - Jugend und Familie hat die Aufsicht für alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Erding. Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen (für Kinder unter 3 Jahren), Kindergärten (für Kinder im Altern von 3 Jahren bis zur Einschulung), Kinderhorte (für Schulkinder nach der Schule) und Häuser für Kinder (für Kinder verschiedener Altersgruppen).

Zu den Aufgaben gehören u. a.:

  • Aufsicht und Beratung der Kindertagesstätten und Träger im Hinblick auf das Sozialgesetzbuch VIII, das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG)
  • Fachliche Beratung aller Beteiligten beim Bau von Kindertageseinrichtungen (Gemeinden, Architekten, Träger)
  • Erteilen von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen
  • Dienstbesprechungen mit Trägern, Leitungen und Vertretern von Kommunen
  • Erteilung von Gleichwertigkeitsanerkennungen für pädagogisches Personal
  • Diverse Datenerhebungen im Kindertagesstättenbereich
  • Prüfung der Fördervoraussetzungen der staatlichen Zuschüsse [ggf. Rücknahme-, Widerrufs- und Vollstreckungsverfahren] und Beratung von Trägern und Gemeinden in diesem Zusammenhang
  • Aufsichtliche Maßnahmen einschließlich örtlicher Prüfungen mit Überprüfung der Einhaltung der Bildungs- und Erziehungsziele
  • Konfliktmanagement

Eng verbunden mit der Aufsicht ist die Fachberatung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen die als Service-Leistung für die kommunalen Träger dieser Kindertagesstätten sowie für die Fachkräfte in diesen Einrichtungen und auch für Eltern der dort betreuten Kinder zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben gehören die Information und Beratung hinsichtlich pädagogischer, konzeptioneller und organisatorischer Fragestellungen sowie die Leitung von Konferenzen, Arbeitskreisen und Fortbildungen.

Eine weitere Aufgabe des Fachbereich 21 - Jugend und Familie ist die Bewilligung und Abrechnung der kindbezogenen Betriebskostenförderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) für die Kommunen bzw. Einrichtungsträger.

Formulare

Merkblätter

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Franziska Abbenseth
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1301 08122 / 58-1399 124 | Alois-Schießl-Platz 8 franziska.abbenseth@lra-ed.de
Martina Winkler
Fachberaterin
08122 / 58-1364 08122 / 58-1399 123 | Alois-Schießl-Platz 8 winkler.martina@lra-ed.de
Ingrid Marek
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1174 08122 / 58-1399 102 | Alois-Schießl-Platz 8 ingrid.marek@lra-ed.de
Martina Nunberger
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1302 08122 / 58-1399 123 | Alois-Schießl-Platz 8 martina.nunberger@lra-ed.de
Karin Netter
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1359 08122 / 58-1399 123 | Alois-Schießl-Platz 8 karin.netter@lra-ed.de