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Wir bieten Ihnen

Pflegekinder

Formen der Pflege

    
Vollzeitpflege:

In Vollzeitpflege können Kinder untergebracht werden, deren leibliche Eltern mit der Erziehung überfordert sind, ihren elterlichen Pflichten nicht gerecht werden können und nicht in der Lage sind für ihre Kinder zu sorgen. Gründe können akute oder längerfristige Krisen sein, wie z. B. außergewöhnliche wirtschaftliche Belastungen, Krankheit oder Tod von Familienmitgliedern, schlechte Wohnverhältnisse, seelische Erkrankung, Drogen- bzw. Alkoholabhängigkeit, Haftstrafen von Vater oder Mutter, Überforderung in der Haushaltsführung u. v. m. Diese Familien benötigen Hilfe, die durch ambulante Angebote, wie sozialpädagogische Familienhilfe oder psychologische Beratung die Bedingungen in der Familie verbessern. Manchmal sind diese Hilfsangebote nicht ausreichend oder dem Problem nicht angemessen, so dass die Aufnahme des Kindes in einer Vollzeitpflegefamilie in Frage kommen kann.
Die Rückkehr des Kindes in seine Ursprungsfamilie wird dann angestrebt, wenn es den Eltern im Hinblick auf das Alter und den Entwicklungsstand des Kindes in einem vertretbaren Zeitraum gelingt, ihre Erziehungsfähigkeit wieder herzustellen. Bedeutsam ist dabei die Frage, wie sich die Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern und der Pflegefamilie weiterentwickelt haben.
Können Eltern ihrer Erziehungsaufgabe auf Dauer nicht gerecht werden und/oder besteht für die Kinder keine Möglichkeit mehr, in der eigenen Familie zu leben oder in diese zurückzukehren, bleiben die Pflegekinder in der Regel bis zur selbständigen Lebensführung in der Pflegefamilie. Der Kontakt zu den leiblichen Eltern sollte erhalten bleiben. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern den Eltern und dem Pflegekinderfachdienstes des Jugendamtes ist erforderlich.

 

Bereitschaftspflege:

Die Bereitschaftspflege ist ein Angebot im Rahmen Krisenintervention/Inobhutnahme. Die vorübergehende Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen in einer Pflegefamilie dient vor allem dem Schutz und der Abklärung des Hilfebedarfs in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen.
Bereitschafts-Pflegefamilien stehen dabei für die kurzfristige Aufnahme eines Kindes bereit. Die Tätigkeit im Rahmen der Bereitschaftspflege ist insofern eine besondere Herausforderung, da die Kinder ohne vorheriges Kennenlernen aus akuten familiären Krisen von den Bereitschaftspflegefamilien aufgenommen werden. Häufig kommen die Kinder in großer emotionaler Verunsicherung. Die Dauer des Verbleibes ist unklar aber immer zeitlich begrenzt. Von den Pflegefamilien wird eine hohe Kooperationsbereitschaft erwartet.

Kurzzeitpflege:

Die Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich in einer Notlage befinden und deshalb vorübergehend die Versorgung ihres Kindes nicht gewährleisten können. Gründe für eine Kurzzeitpflege sind z. B Krankheit, Haft oder Kuraufenthalte der Eltern.

So werden Sie Pflegeeltern

    
Vollzeitpflege:

In Vollzeitpflege können Kinder untergebracht werden, deren leibliche Eltern mit der Erziehung überfordert sind, ihren elterlichen Pflichten nicht gerecht werden können und nicht in der Lage sind für ihre Kinder zu sorgen. Gründe können akute oder längerfristige Krisen sein, wie z. B. außergewöhnliche wirtschaftliche Belastungen, Krankheit oder Tod von Familienmitgliedern, schlechte Wohnverhältnisse, seelische Erkrankung, Drogen- bzw. Alkoholabhängigkeit, Haftstrafen von Vater oder Mutter, Überforderung in der Haushaltsführung u. v. m. Diese Familien benötigen Hilfe, die durch ambulante Angebote, wie sozialpädagogische Familienhilfe oder psychologische Beratung die Bedingungen in der Familie verbessern. Manchmal sind diese Hilfsangebote nicht ausreichend oder dem Problem nicht angemessen, so dass die Aufnahme des Kindes in einer Vollzeitpflegefamilie in Frage kommen kann.
Die Rückkehr des Kindes in seine Ursprungsfamilie wird dann angestrebt, wenn es den Eltern im Hinblick auf das Alter und den Entwicklungsstand des Kindes in einem vertretbaren Zeitraum gelingt, ihre Erziehungsfähigkeit wieder herzustellen. Bedeutsam ist dabei die Frage, wie sich die Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern und der Pflegefamilie weiterentwickelt haben.
Können Eltern ihrer Erziehungsaufgabe auf Dauer nicht gerecht werden und/oder besteht für die Kinder keine Möglichkeit mehr, in der eigenen Familie zu leben oder in diese zurückzukehren, bleiben die Pflegekinder in der Regel bis zur selbständigen Lebensführung in der Pflegefamilie. Der Kontakt zu den leiblichen Eltern sollte erhalten bleiben. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern den Eltern und dem Pflegekinderfachdienstes des Jugendamtes ist erforderlich.

 

Bereitschaftspflege:

Die Bereitschaftspflege ist ein Angebot im Rahmen Krisenintervention/Inobhutnahme. Die vorübergehende Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen in einer Pflegefamilie dient vor allem dem Schutz und der Abklärung des Hilfebedarfs in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen.
Bereitschafts-Pflegefamilien stehen dabei für die kurzfristige Aufnahme eines Kindes bereit. Die Tätigkeit im Rahmen der Bereitschaftspflege ist insofern eine besondere Herausforderung, da die Kinder ohne vorheriges Kennenlernen aus akuten familiären Krisen von den Bereitschaftspflegefamilien aufgenommen werden. Häufig kommen die Kinder in großer emotionaler Verunsicherung. Die Dauer des Verbleibes ist unklar aber immer zeitlich begrenzt. Von den Pflegefamilien wird eine hohe Kooperationsbereitschaft erwartet.

Kurzzeitpflege:

Die Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich in einer Notlage befinden und deshalb vorübergehend die Versorgung ihres Kindes nicht gewährleisten können. Gründe für eine Kurzzeitpflege sind z. B Krankheit, Haft oder Kuraufenthalte der Eltern.

Der Pflegekinderfachdienst übernimmt folgende Aufgaben

   
Auswahl und Qualifizierung von Vollzeitpflegefamilien:

Wir beraten Sie ausführlich, wenn Sie Interesse an der Aufnahme eines Kindes haben. Eine sorgfältige Vorbereitung der Pflegeeltern, der Eltern und der Kinder und Jugendlichen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Pflege.

Die Eignung der Pflegeeltern wird überprüft.  

Die Teilnahme am Informationstreffen und an dem zweitägiges Qualifizierungsseminar vor der Vermittlung eines Kindes ist verpflichtend.
Die Teilnahme an den angebotenen Fortbildungen und Supervisionen ist im ersten Jahr nach Beginn des Pflegeverhältnisses verpflichtend, im weiteren Verlauf erwünscht.
  

Vermittlung von Kindern in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII:

Die Vermittlung und Anbahnung des Pflegekindes erfolgt durch unseren Pflegekinderfachdienst. Alle Beteiligten werden in dieser Phase qualifiziert von den Fachkräften des Pflegekinderfachdienstes begleitet und beraten.
  

Begleitung der Vollzeitpflegeverhältnisse:

Die Pflegeeltern haben während der Dauer der Pflege Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes zu allen das Pflegekind betreffenden Fragen. Die Pflegeeltern werden als Partner der Jugendhilfe ernst genommen und wertgeschätzt.

Die Pflegeeltern informieren das Jugendamt über wichtige Ereignisse informieren, die das Wohl des Kindes/Jugendlichen betreffen (z.B. schwere Krankheit, Wohnungswechsel, Trennung der Pflegeeltern etc.). Es ist Aufgabe des Pflegekinderfachdienstes, gemeinsam mit den Pflegeeltern auf das Wohl des Kindes zu achten und seine Entwicklung zu fördern.

Themen der Beratung können u.a. sein:

  • Vorbereitung und Umsetzung der Hilfeplanung
  • die Entwicklung des Pflegekindes
  • Förderung des Pflegekindes
  • der Alltag in der Pflegefamilie
  • grundsätzliche pädagogische, psychologische, medizinische, rechtliche und finanzielle Fragen, ggf. mit Hinweis auf Spezialist/-innen und/oder zuständige Beratungsstellen
  • ggf. Geschwisterdynamik in der Pflegefamilie
  • Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
  • Vor- und Nachbereitung von Umgangskontakten
  • konflikthafte Phasen eines Pflegeverhältnisses und mögliche Krisensituationen
  • Umgang mit Behörden, KiTa, Schule, Gerichten u.a. in der Rolle als Pflegeeltern
  • ggf. Beratung zum erweiterten Förderbedarf

 

Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien der Vollzeitpflegekinder:

Eltern bleiben Eltern, unabhängig davon, ob ihre Kinder bei ihnen leben oder fremduntergebracht sind.
Auch wenn Herkunftseltern nicht mit ihrem Kind zusammenleben, haben sie und ggf. weitere wichtige Bezugspersonen des Kindes Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Die erforderlichen Inhalte und die Umsetzung sind im Einzelfall zwischen der fallzuständigen Fachkraft im Pflegekinderdienst abzustimmen. In der Regel bestehen dauerhafte Kontakte zur leiblichen Familie
     

Fortbildungsangebote im Rahmen des Pflegeverhältnisses

   
Supervisionen:

Fortlaufend bieten wir drei Gruppen-Supervisionen an:

  • 2 Supervisionsgruppen für Vollzeitpflegeeltern und Bereitschaftspflegeeltern; jeweils 8x 2 Std. im Jahr
  • 1 Supervisionsgruppe für Pflegeeltern pubertierender Vollzeitpflegekinder; 8x 2 Std. im Jahr

Bei besonderem Bedarf können wir Einzelsupervision anbieten.

Weiterbildungsangebot des Jugendamtes:

  • Fachvorträge (mind. einmal jährlich)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sozialpädagoginnen des Pflegekinderfachdienstes.

Finanzielle Leistungen

Pflegegeld:

Wenn anerkannte Pflegeeltern ein Pflegekind aufnehmen, haben sie im Rahmen der Vollzeitpflege Anspruch auf Pflegegeld.
Das monatliche Pflegegeld setzt sich zusammen aus

  1. dem notwendigen Unterhalt für das Kind (in Anlehnung an die unterhaltsrechtlichen Regelbeträge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Regelbetragsverordnung).
  2. dem Betrag für den Erziehungsaufwand. Dieser im Pflegegeld enthaltene Betrag ist als Honorierung für die pädagogische Arbeit der Pflegeeltern gedacht und wird zurzeit monatlich mit 300,-- € angesetzt.

Aktuelle Pflegesätze des Fachbereiches Jugend und Familie Erding (Jugendamt):

Alter:

bis zur Vollendung des 6. LJ.

vom 7. Lj bis zur Voll-

endung des 12. Lj.

ab dem 13. Lj.

Pflege-

pauschale:

780 €

873 €

1010 €

Für Pflegeeltern, für die das Jugendamt Erding zwar Hilfe zur Erziehung gewährt, die jedoch außerhalb des Landkreises Erdings in einer Pflegefamilie leben, gelten die jeweiligen Pflegesätze des für den Wohnort der Pflegefamilie zuständigen Jugendamtes.

Zusätzliche Leistungen:

Zusätzliche Leistungen (z.B. für Schule oder Sport) oder Zuschüsse (z. B. Erstausstattung) oder bei wichtigen persönlichen Anlässen (Kommunion, Firmung, Konfirmation) des Pflegekindes werden auf Antrag gewährt.

Kindergeld:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Pflegeeltern Kindergeld für ein Pflegekind, wenn das Pflegekind auf Dauer in der Pflegefamilie untergebracht ist. Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. Elterngeld:
Pflegeeltern haben laut § 15 Abs. 1 und 2 BEEG 3 Jahre lang bis zum 8. Lebensjahr des Pflegekindes Anspruch auf Elternzeit – unabhängig davon, ob die leiblichen Eltern Elternzeit beansprucht haben. Die Elternzeit muss innerhalb der ersten 2 Jahre nach Beginn des Pflegeverhältnisses beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Erziehungsgeld. Eine Beurlaubung von der Arbeit, genauso der Umfang der Wiederaufnahme, muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Lohnsteuerkarte:

Pflegekinder, die auf Dauer in einer Pflegefamilie leben, können in die Steuerkarte der Pflegeeltern eingetragen werden. Dieser Eintrag muss jährlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Krankenversicherung:

Pflegekinder können im Rahmen der Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse der Pflegeeltern mitversichert werden. Sollte dies – z. B. bei privater Krankenversicherung – nicht möglich sein, so kann das Jugendamt die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind.

Altersversorgung für Pflegepersonen:

Pflegeeltern haben Anspruch auf die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Erstattungsfähig ist eine Altersvorsorge bis max. des halben Mindestbeitrags für die freiwillige Rentenversicherung, derzeit höchstens monatlich 42,08 € pro Pflegekind.

Haftpflichtversicherung:

Pflegekinder werden in der Regel bei der Haftpflichtversicherung der Pflegeeltern mitversichert. Der Landkreis Erding hat zudem für alle Pflegeverhältnisse eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die nachrangig greift.

Unfallversicherung:

Die Pflegeeltern erhalten auf Antrag einen finanziellen Beitrag zur angemessenen Unfallversicherung vom Jugendamt. Bei Fragen zu finanziellen Leistungen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Sachgebiet 21-1 - Wirtschaftliche Hilfen).

    

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis wir ein Pflegekind bekommen?

Das ist abhängig davon, welche Kinder mit welchen spezifischen Bedürfnissen wir zu vermitteln haben und welche Möglichkeiten und Voraussetzungen Sie als Pflegeeltern haben.

Dürfen wir „nein“ zu einem Vorschlag sagen?

Ja, wir wünschen uns, dass Sie nein zu einem Vorschlag sagen, wenn Sie sich die Betreuung dieses Kindes nicht zutrauen oder merken, dass „die Chemie nicht stimmt“.

Wie sieht es mit dem Kontakt des Pflegekindes zu den leiblichen Eltern aus?

In der Regel hat jedes Kind das Recht auf den Kontakt zu den leiblichen Eltern. Auch diese haben das Recht und die Pflicht auf Umgang mit ihrem Kind. Die konkrete Umgangsregelung (Häufigkeit, Dauer und Ort) wird mit allen Beteiligten und den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Pflegekinderfachdienstes vereinbart. An die vereinbarten Umgangsregelungen haben sich alle Beteiligten zu halten. Umgangskontakte werden unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer Fachkraft des Pflegekinderfachdienstes oder von einer vom Pflegekinderfachdienst beauftragten Fachkraft begleitet.

Gibt es bei Pflegeeltern Altersbeschränkungen?

Ja, es gibt fachliche Empfehlungen des Bayrischen Landesjugendamtes, denen wir entsprechen. Der Altersabstand zwischen Pflegekind und Pflegeeltern sollte 45 Jahre nicht überscheiten.
Kann das Pflegekind zu einem späteren Zeitpunkt von uns adoptiert werden?
Nur in sehr seltenen Fällen entscheiden sich die leiblichen Eltern zu einem späteren Zeitpunkt ihr Kind zur Adoption frei zu geben. Hier müssen besondere Voraussetzungen gegeben sein.

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Merkblätter

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Claudia Freinberger
Sozialpädagogin
08122 / 58-1221 Mobil: 0173 / 864 2686 08122 / 58-1399 105 | Alois-Schießl-Platz 8 freinberger.claudia@lra-ed.de
Sophia Bals
Sozialpädagogin
08122 / 58-1167 08122 / 58-1399 106 | Alois-Schießl-Platz 8 sophia.bals@lra-ed.de
Lea-Sophie Norys
Sozialpädagogin
08122 / 58-1181 08122 / 58-1399 106 | Alois-Schießl-Platz 8 lea-sophie.norys@lra-ed.de
Saskia Heine
Sozialpädagogin
08122 / 58-1172 08122 / 58-1399 105 | Alois-Schießl-Platz 8 saskia.heine@lra-ed.de