Formen der Pflege
Vollzeitpflege:
In Vollzeitpflege können Kinder untergebracht werden, deren leibliche Eltern mit der Erziehung überfordert sind, ihren elterlichen Pflichten nicht gerecht werden können und nicht in der Lage sind für ihre Kinder zu sorgen. Gründe können akute oder längerfristige Krisen sein, wie z. B. außergewöhnliche wirtschaftliche Belastungen, Krankheit oder Tod von Familienmitgliedern, schlechte Wohnverhältnisse, seelische Erkrankung, Drogen- bzw. Alkoholabhängigkeit, Haftstrafen von Vater oder Mutter, Überforderung in der Haushaltsführung u. v. m. Diese Familien benötigen Hilfe, die durch ambulante Angebote, wie sozialpädagogische Familienhilfe oder psychologische Beratung die Bedingungen in der Familie verbessern. Manchmal sind diese Hilfsangebote nicht ausreichend oder dem Problem nicht angemessen, so dass die Aufnahme des Kindes in einer Vollzeitpflegefamilie in Frage kommen kann.
Die Rückkehr des Kindes in seine Ursprungsfamilie wird dann angestrebt, wenn es den Eltern im Hinblick auf das Alter und den Entwicklungsstand des Kindes in einem vertretbaren Zeitraum gelingt, ihre Erziehungsfähigkeit wieder herzustellen. Bedeutsam ist dabei die Frage, wie sich die Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern und der Pflegefamilie weiterentwickelt haben.
Können Eltern ihrer Erziehungsaufgabe auf Dauer nicht gerecht werden und/oder besteht für die Kinder keine Möglichkeit mehr, in der eigenen Familie zu leben oder in diese zurückzukehren, bleiben die Pflegekinder in der Regel bis zur selbständigen Lebensführung in der Pflegefamilie. Der Kontakt zu den leiblichen Eltern sollte erhalten bleiben. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern den Eltern und dem Pflegekinderfachdienstes des Jugendamtes ist erforderlich.
Bereitschaftspflege:
Die Bereitschaftspflege ist ein Angebot im Rahmen Krisenintervention/Inobhutnahme. Die vorübergehende Aufnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen in einer Pflegefamilie dient vor allem dem Schutz und der Abklärung des Hilfebedarfs in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen.
Bereitschafts-Pflegefamilien stehen dabei für die kurzfristige Aufnahme eines Kindes bereit. Die Tätigkeit im Rahmen der Bereitschaftspflege ist insofern eine besondere Herausforderung, da die Kinder ohne vorheriges Kennenlernen aus akuten familiären Krisen von den Bereitschaftspflegefamilien aufgenommen werden. Häufig kommen die Kinder in großer emotionaler Verunsicherung. Die Dauer des Verbleibes ist unklar aber immer zeitlich begrenzt. Von den Pflegefamilien wird eine hohe Kooperationsbereitschaft erwartet.
Kurzzeitpflege:
Die Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete Aufnahme von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich in einer Notlage befinden und deshalb vorübergehend die Versorgung ihres Kindes nicht gewährleisten können. Gründe für eine Kurzzeitpflege sind z. B Krankheit, Haft oder Kuraufenthalte der Eltern.