Wichtige Hinweise und Informationen
FAQ - Fragen und Antworten
Auch genannt: "Auskunft über Sorgeerklärungen/ Negativattest"
Die Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und auch später nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet war, kann eine schriftliche Bestätigung/ Auskunft verlangen, dass sie mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat. Zuständig ist das Jugendamt an ihrem Wohnort.
Merkblatt
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Natascha
Müller
Sachbearbeiterin
|
08122 / 58-1264 | 08122 / 58-31750 | 118 | Alois-Schießl-Platz 8 | mueller.natascha@lra-ed.de |
Zuständige Sachgebietsleitung