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Wir bieten Ihnen

2011 haben Bundestag und Bundesrat das neu eingerichtete Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen, durch das Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstütz werden sollen. Zum 01.08.2019 sind Anpassungen erfolgt.

Bezieher von folgenden Leistungen sind berechtigt einen Antrag zu stellen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld (BKGG)
  • Kinderzuschlag (BKGG)
  • Asylbewerber (AsylbLG)

Im Einzelnen beinhaltet dieses Paket folgende Bereiche:

  • Ein- und mehrtägige Ausflüge (Schule, Kita und Hort)
  • Schulbedarf (pauschaler Betrag von 150,00 Euro pro Schuljahr)
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Gemeinsame Mittagsverpflegung in Schule, Kita (seit 2014 nicht mehr im Hort)
  • Teilhabe im Verein, bei Kultur und Sport (pauschal mtl. max. 15,00 Euro)

Eine Umsetzung erfolgt im Landkreis Erding in Form einer Bürogemeinschaft.

Formulare

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Andrea Nitsch
Mitarbeiterin
08122 / 58-1397 08122 / 58-1098 11 | Alois- Schießl- Platz 8 nitsch.andrea@lra-ed.de
Christiane Hettenkofer
Mitarbeiterin
08122 / 58-1097 08122 / 58-1098 11 | Alois- Schießl- Platz 8 christiane.hettenkofer@lra-ed.de
Saskia Bigalke
Mitarbeiterin
08122 / 58-1314 08122 / 58-1098 11 | Alois- Schießl- Platz 8 saskia.bigalke@lra-ed.de

Bitte benutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: but@lra-ed.de für ihre Anträge bzw. ihre Anliegen.