Wir bieten Ihnen
2011 haben Bundestag und Bundesrat das neu eingerichtete Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen, durch das Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstütz werden sollen. Zum 01.08.2019 sind Anpassungen erfolgt.
Bezieher von folgenden Leistungen sind berechtigt einen Antrag zu stellen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld (BKGG)
- Kinderzuschlag (BKGG)
- Asylbewerber (AsylbLG)
Im Einzelnen beinhaltet dieses Paket folgende Bereiche:
- Ein- und mehrtägige Ausflüge (Schule, Kita und Hort)
- Schulbedarf (pauschaler Betrag von 150,00 Euro pro Schuljahr)
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Gemeinsame Mittagsverpflegung in Schule, Kita (seit 2014 nicht mehr im Hort)
- Teilhabe im Verein, bei Kultur und Sport (pauschal mtl. max. 15,00 Euro)
Eine Umsetzung erfolgt im Landkreis Erding in Form einer Bürogemeinschaft.
Formulare
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Andrea
Nitsch
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1397 | 08122 / 58-1098 | 11 | Alois- Schießl- Platz 8 | nitsch.andrea@lra-ed.de |
Christiane
Hettenkofer
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1097 | 08122 / 58-1098 | 11 | Alois- Schießl- Platz 8 | christiane.hettenkofer@lra-ed.de |
Saskia
Bigalke
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1314 | 08122 / 58-1098 | 11 | Alois- Schießl- Platz 8 | saskia.bigalke@lra-ed.de |
Bitte benutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: but@lra-ed.de für ihre Anträge bzw. ihre Anliegen.
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