Beratung und Beglaubigung
Durch eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung (Bestellung durch das Betreuungsgericht) oft vermieden werden. Zur besseren Akzeptanz im Rechtsverkehr kann man die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsstelle öffentlich rechtlich beglaubigen lassen.