EU - Einstufung der Badegewässerqualität
Die Ergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität.
Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzellfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.