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Leistungsangebot

Medizinische Begutachtung

Begutachtung und Erstellung von Gesundheitszeugnissen nach gesetzlicher Vorschrift insbesondere im Beamtenrecht (z.B. Einstellung, Beihilfeangelegenheiten, Dienstunfall, Dienstfähigkeit) und nach dem Bayer. Unterbringungsgesetz
 

Fachinformation:

Nach Art. 11 Abs. 1 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) nehmen die Gesundheitsämter Untersuchungen und Begutachtungen von Einzelpersonen oder einzelnen Sachverhalten vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen, wenn dies durch Rechtsvorschrift oder durch Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung oder des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vorgesehen ist. Als abschließende Auflistung aller Gutachtensanlässe dient die „Zusammenstellung der von den Landratsämtern / Gesundheitsverwaltungen auszustellenden Gesundheitszeugnisse“ (3.1/8033/100/02 Bayer. Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz). Gutachtensanlässe bestehen in erster Linie im Beamtenrecht (z.B. Einstellung, Beihilfeangelegenheiten, Dienstunfall, Dienstfähigkeit) und nach dem Bayer. Unterbringungsgesetz.

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