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Leistungsangebot


Gastschulwesen

Der Landkreis Erding ist nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) zur Zahlung von Gastschulbeiträgen für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb des eigenen Landkreises besuchen, verpflichtet.


Als Sachaufwandsträger der Landkreisschulen erhebt der Landkreis Erding Gastschulbeiträge für Gastschüler an diesen Schulen.

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Eva-Maria Haas
Ansprechpartnerin
08122 / 58-1154 08122 / 58-1252 314 | Alois-Schießl-Platz 2 haas.eva@lra-ed.de

Ganztagesschulen

Unter dem Begriff der „Ganztagsschulen“ werden in Bayern Schulen verstanden, bei denen

  • über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens vier Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mehr als sieben Zeitstunden umfasst,
  • an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird,
  • die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.

Schulen mit Angeboten der ganztägigen Förderung und Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht werden als „Offene Ganztagsschulen“ bezeichnet, Schulen, an denen ein Ganztagszug mit häufig rhythmisiertem Unterricht eingerichtet ist, als „Gebundene Ganztagsschulen“ bezeichnet.

Beide Einrichtungsformen werden unter dem Oberbegriff der „Ganztagsschulen“ geführt.

Alle Schulen in der Trägerschaft des Landkreises sind Ganztagesschulen.

Die gebundene Form gibt es an der Katharina-Fischer Schule und dem Anne-Frank Gymnasium.


Lernmittelfreiheit

Gemäß Art. 21 Abs. 3 BaySchFG werden auf Antrag die Eltern ab dem dritten Kind von der Pflicht befreit, Atlanten selbst zu beschaffen. Voraussetzung ist der Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder. Anträge sind an den Schulen erhältlich.

Formular

Antrag auf Lernmittelfreiheit
Befreiungsantrag auf Lernmittelfreiheit


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