Leistungsangebot
Für den Landkreis Erding ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe. Aber auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag. Er beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.
Die Förderung der Vereine umfasst die Förderung des Sportbetriebs, also Zuschüsse für Trainer und Übungsleiter sowie die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus.
Förderung investiver Maßnahmen
Die Förderung investiver Maßnahmen und die Anschaffung von Sportgeräten dienen der Schaffung und dem Erhalt der materiellen Voraussetzungen für den Sport.
Die Höhe der Förderung und die Fördervoraussetzung sind der Richtlinie über die Gewährung von Kreiszuschüssen für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports zu entnehmen.
Abgabefrist für die Anträge und alle Unterlagen ist jeweils der 01.April.
Hinweise zum Antrag
- Sportförderung - Kreiszuschuss investive Maßnahmen Jugendsport - Finanzierungsplan Finanzierungsplan zum Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports
- Sportförderung - Kreiszuschuss investive Maßnahmen Jugendsport - Richtlinien Richtlinien zum Antrag auf Gewährung von Kreiszuschüssen für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports
Formular
Sportförderung - Kreiszuschuss investive Maßnahmen Jugendsport - Antrag
Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports
Übungsleiterzuschüsse - Vereinspauschale 2023
Die Übungsleiterzuschüsse des Landkreises und die staatliche Vereinspauschale bemessen sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder und Übungsleiterlizenzen.
Der Antrag auf Vereinspauschale muss mit allen Anlagen bis spätestens
1. März 2023
eingereicht werden. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
Für die Einhaltung des Stichtages ist das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet konkret, der Antrag muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 01. März 2023 in der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleiter (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein.
Anerkennung der Trainer- Übungsleiterlizenzen
Erklärung zur Einreichung von Lizenzen
Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiter-lizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Dies trägt unter anderem der Entwicklung Rechnung, dass viele Lizenzen digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen. Es genügt daher, wie bereits bisher teils zugelassen, die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie. Wird eine Lizenz elektronisch bzw. als Kopie eingereicht, ist der Lizenz die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen beizufügen.
Die Möglichkeit der Einreichung einer persönlichen Erklärung der Lizenzinhaber anstelle von (fälschungssicheren) Originaldokumenten ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den jeweiligen Vereinen und Lizenzinhabern.
Es werden zukünftig EDV-basierte (Stichproben-) Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen.
- Erklärung zur Einreichung von Lizenzen
(siehe unten)
- Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen
(siehe unten)
Gewichtung Behinderter Mitglieder (neu)
Künftig werden Mitglieder mit einer Behinderung zehnfach gewichtet, wenn der Verein sie zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer ent-sprechenden Dachorganisation gemeldet hat.
Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
Für das Verfahren 2023 steht erstmal ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Antrag wird in Kürze im BayernStore eingestellt. Sobald die letzten inhaltlichen Anpassungen erfolgt sind, finden Sie weitere Informationen und den Antrag auf dieser Homepage.
Des weiteren hat die Staatsregierung für das Jahr 2023 eine erneute Verdopplung der Vereinspauschale auf den Weg gebracht. Diese Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber der Verdopplung der zustimmt.
- Auszug der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern
(siehe unten)
Vereinspauschale 2023
- Antrag auf Vereinspauschale 2023
- Erklärung Lizenzinhaber 2023ff.pdf
- Lizenzliste Stand 19.12.2022.pdf
- Auszug aus den Sportförderrichtlinien neu.pdf
- Datenschutzhinweise-Vereinspauschale.pdf
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Eva-Maria
Haas
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08122 / 58-1154 | 08122 / 58-1252 | 314 | Alois-Schießl-Platz 2 | haas.eva@lra-ed.de |