Landkreis Erding Landkreis Erding Sportförderung
Navigation Kultur, Bildung & Sport

Leistungsangebot

Energiepreiszuschuss 2023

Die Staatsregierung hat ein Unterstützungspaket für die bayerischen Sport- und Schützenvereine beschlossen, das einen allgemeinen Energiepreiszuschuss vorsieht.

Der allgemeine Energiepreiszuschuss soll Mehrkosten abfedern, die den Sport- und Schützenvereinen durch die Nutzung vereinseigener Sportstätten entstehen, umfasst aber auch Mehrkosten infolge erhöhter Nutzungsentgelte (aufgrund gestiegener Energiekosten) bei der Anmietung von Sportstätten. Es soll insbesondere vermieden werden, dass Vereine aufgrund gestiegener Energiepreise ihren Sportbetrieb einschränken müssen.
Zuwendungsfähig sind auch Energiekosten, die nicht durch den unmittelbaren Sportbetrieb, sondern bei begleitender Infrastruktur (z. B. Vereinsgaststätten, Aufenthaltsräumen) entstehen. Hintergrund ist, dass in einer Vielzahl der Fälle keine getrennte Erfassung erfolgt.

Der Zuschuss wird ausschließlich Vereinen gewährt, die im Förderjahr 2023 Vereinspauschale erhalten. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale 2023 pauschal in Höhe von 80 % der einfachen Vereinspauschale. Sind tatsächlich geringere Energiekosten angefallen, wird die Überzahlung mit der Vereinspauschale 2024 verrechnet.

Der Antrag auf Gewährung des allgemeinen Energiepreiszuschusses ist bis

zum 15.05.2023 einzureichen.

Wie bei der Vereinspauschale handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Verspätet eingegangene Anträge können daher nicht berücksichtigt werden!

Online-Antrag

Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses (externer Link)

PDF-Antrag


Für den Landkreis Erding ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe. Aber auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag. Er beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.
Die Förderung der Vereine umfasst die Förderung des Sportbetriebs, also Zuschüsse für Trainer und Übungsleiter sowie die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus.

Förderung investiver Maßnahmen

Die Förderung investiver Maßnahmen und die Anschaffung von Sportgeräten dienen der Schaffung und dem Erhalt der materiellen Voraussetzungen für den Sport.
Die Höhe der Förderung und die Fördervoraussetzung sind der Richtlinie über die Gewährung von Kreiszuschüssen für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports zu entnehmen.


Abgabefrist für die Anträge und alle Unterlagen ist jeweils der 01.April.

Hinweise zum Antrag

Formular

Sportförderung - Kreiszuschuss investive Maßnahmen Jugendsport - Antrag
Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für investive Maßnahmen im Bereich des Jugendsports


Übungsleiterzuschüsse - Vereinspauschale 2023

Die Übungsleiterzuschüsse des Landkreises und die staatliche Vereinspauschale bemessen sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder und Übungsleiterlizenzen.

Der Antrag auf Vereinspauschale muss mit allen Anlagen bis spätestens

1. März 2023

eingereicht werden. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
Für die Einhaltung des Stichtages ist das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet konkret, der Antrag muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 01. März 2023 in der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleiter (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein.

Anerkennung der Trainer- Übungsleiterlizenzen
Erklärung zur Einreichung von Lizenzen

Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiter-lizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Dies trägt unter anderem der Entwicklung Rechnung, dass viele Lizenzen digital ausgestellt werden und nicht mehr als körperliches Original vorliegen. Es genügt daher, wie bereits bisher teils zugelassen, die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie. Wird eine Lizenz elektronisch bzw. als Kopie eingereicht, ist der Lizenz die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen beizufügen.
Die Möglichkeit der Einreichung einer persönlichen Erklärung der Lizenzinhaber anstelle von (fälschungssicheren) Originaldokumenten ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den jeweiligen Vereinen und Lizenzinhabern.
Es werden zukünftig EDV-basierte (Stichproben-) Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen.

  • Erklärung zur Einreichung von Lizenzen
    (siehe unten)
          
  • Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen
    (siehe unten)

Gewichtung Behinderter Mitglieder (neu)

Künftig werden Mitglieder mit einer Behinderung zehnfach gewichtet, wenn der Verein sie zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer ent-sprechenden Dachorganisation gemeldet hat.
    

Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale

Für das Verfahren 2023 steht erstmal ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Antrag wird in Kürze im BayernStore eingestellt. Sobald die letzten inhaltlichen Anpassungen erfolgt sind, finden Sie weitere Informationen und den Antrag auf dieser Homepage.

Des weiteren hat die Staatsregierung für das Jahr 2023 eine erneute Verdopplung der Vereinspauschale auf den Weg gebracht. Diese Entscheidung steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber der Verdopplung der zustimmt.

  • Auszug der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern
    (siehe unten)

Vereinspauschale 2023

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Eva-Maria Haas
Ansprechpartnerin
08122 / 58-1154 08122 / 58-1252 314 | Alois-Schießl-Platz 2 haas.eva@lra-ed.de