Sachgebiet 42-2
- Planfeststellungen und Plangenehmigungen für Deponien
- Deponieüberwachung
- Maßnahmen bei unzulässigen Abfallablagerungen
- Überwachung der Abfallverwertung und -beseitigung
- Anzeigen durch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 53 KrWG)
- Erteilung v. Erlaubnissen f. Sammler, Beförderer, Händler u. Makler v. gefährl. Abfällen (§ 54 KrWG)
- Anzeigen von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen (§ 18 KrWG)
- Klärschlamm
- Bioabfall
Das Landratsamt Erding als untere Abfallrechtsbehörde nimmt staatliche Aufgaben wahr. Es überwacht und vollzieht die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sowie der dazugehörigen Verordnungen.
Zu beachten:
Informationen über Müllabfuhr, Containerstellplätze, Recyclinghöfe etc. erhalten Sie auf den Seiten der Abfallwirtschaft im Landkreis Erding (kommunale Abfallwirtschaft).
Downloads
- Anzeige des Verbrennens pflanzlicher Abfälle
- Anzeige von wilden Müllablagerungen
- Transportgenehmigung - Information / Unterlagen Informationen und Unterlagen zur Transportgenehmigung
- Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Landkreis Erding Merkblatt über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen