Aufgaben
- Anordnung zur Beseitigung von wilden Müllablagerungen, Autowracks, Bauschutt
- Entsorgung von unzulässigen Abfallablagerungen und Schrottfahrzeugen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Überwachung von Wegebaumaßnahmen und Geländeauffüllungen
- Anmeldung des Verbrennens von Stroh und pflanzlichen Abfällen aus der Forstwirtschaft
Gesetzliche Grundlagen
- KrWG
- Art. 31 BayAbfG
- Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflAbfV)