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Leistungsangebot

Durchführung von immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren; hierbei kann es sich um Erstgenehmigungen (§ 4 BImSchG) oder um Genehmigungen zur wesentlichen Änderung (§ 16 BImSchG) von bestehenden Anlagen handeln.

Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind sämtliche im Anhang zur 4. BImSchV genannten Anlagen.

In bestimmten Fällen ist in Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eine Vorprüfung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (siehe Merkblatt unten).

Die rechtlichen Vorgaben für die Durchführung der Verfahren sind im wesentlichen in der 9. BImSchV festgelegt.

Formulare