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Zuständigkeit der Biberberater im Landkreis Erding

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FAQ - Fragen und Antworten

Welche Aufgaben haben sie?

Die Biberberater informieren und beraten die Betroffenen, sie unterstützen bei Präventivmaßnahmen, nehmen Schäden auf und führen teilweise die Zugriffsmaßnahmen durch. Außerdem berichten sie dem Landratsamt von der Situation vor Ort

Wie viele Biber gibt es ungefähr im Landkreis Erding?

Vor einigen Jahren wurden etwa 400 Einzeltiere gezählt. Konkrete Zahlen gibt es jedoch nicht, da keine flächendeckende Biberkartierung vorliegt. Aufgrund der Meldungen über Biberkonflikte, Schäden sowie der Verteilung der genehmigten Zugriffsmaßnahmen ist jedoch davon auszugehen, dass der Biber flächendeckend im Landkreis Erding vorkommt und der Bestand rapide angestiegen ist.

Gibt es Stellen, wo es besonders viele gibt?

Wie bereits erläutert, ist davon auszugehen, dass der Biber flächendeckend im Landkreis Erding vorkommt. Schwerpunkte von Zugriffsmaßnahmen sind jedoch die nördlichen Gemeinden, vor allem die Gemeinde Eitting.

Sind Probleme mit den Bibern bekannt?

Es sind Bereiche bekannt, in denen Biberschäden entstanden sind. Für den vom Freistaat Bayern eingerichteten Biberschadensfonds wurden für den Landkreis Erding für das Jahr 2016 Biberschäden in Höhe von insgesamt 9,190 Euro gemeldet (2015: 5,399 Euro; 2014: 10.066 Euro; 2013: 11.647 Euro).

Gibt es Orte, an denen man die Tiere loswerden möchte?

Es werden regelmäßig Zugriffsgenehmigungen zum Lebendfang und Direktabschuss erteilt. Soweit erhebliche land- oder forstwirtschaftliche sowie wirtschaftliche Schäden drohen oder entstanden sind oder die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit von Menschen gefährdet ist, werden Zugriffsgenehmigungen erteilt. Dies ist zum Beispiel der Fall in Kläranlagen, an öffentlichen Straßen oder bei größeren Aufstauungen an landwirtschaftlichen Flächen.

Gab es schon Versuche, die Tiere zu fangen?

In der Zeit vom 01.09.2016 bis 31.03.2017 konnten insgesamt 26 Biber in der Lebendfalle gefangen werden. Es gibt keine Fälle, in denen Tiere abgegeben wurden, da andernorts keine Bereitschaft besteht, diese abzunehmen. Somit müssen die Tiere getötet werden.

Sind Biber geschützt?

Der Biber (Castor fiber) ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 lit. b aa und Nr. 14 lit. b Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Anhang IV der Richtlinie Nr. 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) besonders und streng geschützt.

Werden sie oft von Autos überfahren?

Im Jahr 2016 wurden uns 11 Unfälle bzw. überfahrene Biber gemeldet, allerdings werden uns nicht alle Unfälle gemeldet. Im Jahr 2015 wurden 5 Unfälle gemeldet, 2014 waren es 4. Dieser Anstieg ist auch damit zu begründen, dass die Gemeinden, Bauhöfe, Polizei, Jäger, etc. über die Meldepflicht inzwischen besser Bescheid wissen und Unfälle häufiger melden.

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