Landkreis Erding Landkreis Erding Abwasserentsorgung
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Hinweise

Die Abwasserentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und wird daher von den Städten, Märkten und Gemeinden oder den dazu gegründeten kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.

Bei Fragen hinsichtlich der Anschlussvoraussetzungen, Anschluss- und Benutzungspflicht und Beiträgen und Gebühren wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung bzw. den Zweckverband.
Die Einleitungen in die Sammelkanalisationen unterliegen den entsprechenden Entwässerungssatzungen der Kommunen. Nur für manche gewerblichen oder industriellen Einleitungen ist auch eine Genehmigung durch das Landratsamt Erding erforderlich (§ 58 Wasserhaushaltsgesetz).

Die Abwasserbehandlung und die Einleitungen in Gewässer werden vom Landratsamt als Wasserrechtsbehörde und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt überwacht.
Für Probleme im Bereich der Erschließungsbeiträge sowie dem Anschluss- und Benutzungszwang ist das Sachgebiet Kommunalaufsicht zuständig.

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn die Errichtung einer Sammelkanalisation wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist, kann die Gemeinde die Übernahme des Abwassers ablehnen. Grundstückseigentümer sind dann zur ordnungsgemäßen Entsorgung (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) selbst verpflichtet. Das häusliche Abwasser ist dann in der Regel über eine Kleinkläranlage zu entsorgen.