Landkreis Erding Landkreis Erding Anlagengenehmigung an Gewässern
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Hinweise

Anlagen (z. B. Brücken, Stege, Gebäude, Auffüllungen u. ä.) an Gewässern 1. und 2. Ordnung sowie an einigen Gewässern 3. Ordnung im 60-Meter-Bereich bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Ist eine baurechtliche Genehmigung zu erteilen, entfällt die wasserrechtliche Genehmigung.