Hinweis
Die vorübergehende Grundwasserabsenkung für die Bauwasserhaltung sowie die anschließende Versickerung / Wiedereinleitung sind wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Über das unten stehende Formular kann ein Antrag gestellt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Art. 70 (1) Nr. 3 BayWG