Landkreis Erding Landkreis Erding Bauwasserhaltung
Navigation Natur & Umwelt

Hinweis

Die vorübergehende Grundwasserabsenkung für die Bauwasserhaltung sowie die anschließende Versickerung / Wiedereinleitung sind wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Über das unten stehende Formular kann ein Antrag gestellt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Art. 70 (1) Nr. 3 BayWG

Formular