Landkreis Erding Landkreis Erding Fischteiche und Weiher
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Hinweis

Fischteiche und Weiher unterliegen als Gewässerausbauten grundsätzlich der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht. Wir empfehlen vor Erstellung der endgültigen Planunterlagen die Zulässigkeit vorher durch eine Anfrage beim Landratsamt klären zu lassen.