Landkreis Erding Landkreis Erding Gewässerunterhaltung
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Hinweise

Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentliche Aufgabe der Unterhaltspflichtigen, auf deren Erfüllung Dritte keinen Anspruch haben. Unterhaltspflichtig für die Gewässer 1. und 2. Ordnung ist der Freistaat Bayern. Die Arbeiten werden durch das Wasserwirtschaftsamt München ausgeführt. Die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung obliegt den Gemeinden, soweit nicht Wasser- und Bodenverbände dafür bestehen.