Aufgaben
Bei der Beantragung einer Grundwasserwärmepumpe bis einschließlich 50 kW (kJ/s), also bis zu etwa drei Wohneinheiten, benötigen wir zusätzlich zum Antragsformular, ein Gutachten (in zweifacher Ausfertigung) eines Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (Tätigkeitsbereich "thermische Nutzung") Sachverständige (1. PSW)
Grundwasserwärmepumpen mit einer Leistung über 50 kW (kJ/s) werden nicht durch einen Privaten Sachverständigen sondern durch das Wasserwirtschaftsamt begutachtet. Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen zum Download
In beiden Fällen ist eine Bohranzeige notwendig (siehe "Bohrungen und Erdaufschlüsse (Bohranzeigen)" --> "Bohranzeige - Brunnen zur thermischen Nutzung").
Zum Wasserwirtschaftsamt und den Formularen
https://www.wwa-m.bayern.de/service/antraege/index.htm#ogt
Datenschutzhinweis: https://www.wwa-m.bayern.de/impressum/index.htm