Landkreis Erding Landkreis Erding Aufgaben und Zuständigkeiten
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Beschreibung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Einhaltung aller rechtliche Vorschriften im Verkehr mit Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen - das sind alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Zahnbürste, Spielzeug oder Haushaltschemikalien. Ziel ist es, Rechtsverstöße aufzudecken und so den Verbraucher vor Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen.

Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung:

  • regelmäßige, risikoorientierte Überwachung aller Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Spielwaren und Tabakerzeugnisse erzeugen, herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen
  • Probenahmen:
    • Planproben nach Probenplan
    • Importproben am Flughafen München
    • Außerplanmäßige Proben wie Verdachts- oder Nachproben
    • Proben im Rahmen verschiedener Überwachungsprogramme zur Überprüfung der Sicherheit von Lebensmitteln wie das "Lebensmittelmonitoring", der "Nationale Rückstandskontrollplan" und das "koordinierte Überwachungsprogramm" der Europäischen Union
  • Durchführung von regelmäßigen Hygienekontrollen, unter anderem in Bäckereien, Gaststätten, Metzgereien und Einzelhandel
  • Zusammenarbeit mit dem Zollamt am Flughafen München
  • Überwachung von Rückrufaktionen nach dem EU-weiten Schnellwarnsystemen RASFF und RAPEX
  • Produktprüfungen (Qualität, Kennzeichnung, Zusammensetzung, Aufmachung und Werbung)
  • Überprüfung von Gestattungen, Märkten und Festen
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
  • Überwachung von Getränkeschankanlagen in hygienischer Hinsicht
  • Stellungnahmen zu Bauplänen und entsprechende Beratung der Gewerbetreibenden
  • Mitwirkung bei der Überwachung der Preisangabeverordnung
  • Mitwirkung beim Vollzug der Gaststättenbauverordnung, des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
  • Mitwirkung bei der Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Mitwirkung bei der EU-Zulassung von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten.
  • Vollzug des Infektionsschutzgesetztes
  • Überprüfung der betrieblichen Rückverfolgbarkeitssysteme
  • Überprüfung und Bewertung der betrieblichen Qualtiätsmanagement-Systeme