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Was Sie beachten müssen

Sie wollen mit Ihrem Heimtier aus dem Ausland nach Deutschland einreisen oder mit ihm innerhalb der EU verreisen? Hier gilt es, einige Vorschriften und Spielregeln einzuhalten, damit Ihr Heimtier Sie problemlos begleiten kann.

1. Was sind Heimtiere? - Definition
2. FAQ´s (Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu)
3. Einreisebedingungen (Reisebedingungen)
4. Die Gründe für die strikten Regelungen
5. Relevante Rechtsvorschriften
6. Links



  1. Was sind Heimtiere? - Definition 

    Allgemein gelten als Heimtiere
    • Hunde (Canis lupus familiaris)
    • Hauskatzen (Felis silvestris catus)
    • Frettchen (Mustela putorius furo)
    • Vögel

    die
    • ihre Besitzer oder eine andere, ermächtigte Person, begleiten und
    • nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein.

    Auf den nachfolgenden Seiten wird nur auf die Einreisebedingungen von Hunden, Katzen und Frettchen eingegangen, und nicht auf  weitere Heimtiere wie Wirbellose Tiere, z.B. Spinnen, Insekten (ausgenommen Bienen, Hummeln, Weich- und Krebstiere), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Geflügel wie z.B. Hühner, Enten, Gänse) sowie Nager und Hauskaninchen (die ihre Besitzer oder eine andere, ermächtigte Person, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein).

  2. FAQ´s (Häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu) 

    Frage: Mein Tier hat einen 9- oder 10-stelligen Mikrochip. Gilt der auch?
    Antwort: Nein, die handelsüblichen Chiplesegeräte in der EU können diese Mikrochips nicht auslesen.
    Sie müssen Ihr Tier mit dem vorgeschriebenen, 15-stelligen ISO-Mikrochip nachchippen lassen und am besten beide Mikrochips in das EU-Gesundheitszertifikat/Heimtierpass eintragen lassen. Alternativ können Sie ein Mikrochiplesegerät mitführen, dann entfällt das Nachchippen.

    Frage: Mein tier ist tätowiert. Muss ich es trotzdem chippen lassen? 
    Antwort:
     Nein, aber nur, wenn die Tätowierung vor dem 03.07.2011 erfolgte und noch lesbar ist.
    Wurde Ihr Tier jedoch nach dem 03.07.2011 tätowiert und/oder ist die Tätowierung nicht mehr lesbar, müssen Sie Ihr Tier mit dem 15-stelligen ISO-Mikrochip kennzeichnen lassen.

    Frage: Wie lange ist der erfolgreiche Bluttest auf Tollwut-Antikörper gültig?
    Antwort: Grundsätzlich gilt der Bluttest ein ganzes Tierleben lang und muss nicht wiederholt werden, vorausgesetzt die Tollwut- Auffrischungsimpfung erfolgt immer innerhalb der Gültigkeit der letzten Tollwutimpfung und die Kennzeichnung geht nicht verloren. 

    Frage: Ich möchte mir ausserhalb der EU (Drittland) einen Hund kaufen. Was ist zu beachten?
    Antwort: Grundsätzlich gelten die gleichen Einfuhrbedingungen wie für begleitete Tiere (Chip, Tollwutimpfung, evtl. Bluttest, Wartezeiten) mit einer Ausnahme:
    Das Gesundheitszertifikat ist ein anderes, nämlich eines für den Handel. Die Tierhaltererklärung fehlt hier. Auch dieses Zeugnis muss vom Amtstierarzt im Herkunftsland ausgefüllt, abgezeichnet und gesiegelt werden, allerdings ist es nur 48 Stunden für die Einreise in die EU gültig. (Handelszertifikat für Hunde, Katzen und Frettchen - deutsch/englisch im PDF-Format

    Frage: Ich möchte mir einen 10-Wochen alten Hundewelpen aus einem anderen EU-Staat holen. Darf ich das? 
    Antwort: Nein, sowohl der Handel mit Welpen wie auch das Verbringen von eigenen Welpen ohne Muttertier aus einem EU-Mitgliedstaat
    oder Drittland nach Deutschland ist verboten. 

    Frage: Ich muss kurzfristig beruflich aus China nach Deutschland umziehen. Meine Katze hat erst 1 Monat der 3-monatigen Wartefrist erfüllt. Darf ich sie trotzdem mitbringen?
    Antwort: Nein, es dürfen nur Tiere eingeführt werden, welche die EU-Bedingungen für die Einfuhr aus nicht gelisteten Drittländern erfüllen. Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. 

    Frage: Ich war mit meinem Hund in den USA im Urlaub. Mein Hund hat einen europäischen Heimtierausweis. Brauche ich trotzdem das EU-Gesundheits-Zeugnis?
    Antwort:
    Falls Mikrochipsetzung, anschließende Tollwutimpfung(en) und Wartezeiten in der EU erfolgten, die Tollwutimpfung noch gültig ist und der Heimtierpass von Ihrem Haustierarzt ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, reicht dieser für die Einreise alleine aus, vergleichbar mit Ihrem Reisepass.

    Frage: Ich möchte mit meiner Katze für 3 Wochen in die Türkei in den Urlaub fliegen und bei der Rückkehr keine Probleme haben. Was muss ich vor der Ausreise beachten?
    Antwort: Es sind die gleichen Einreisebestimmungen zu beachten, wie sie für ein nicht gelistetes Drittland zu erfüllen sind. Erfolgen Kennzeichnung mittels Mikrochip, Tollwutimpfung und Bluttest auf Tollwut-Antikörper vor der Ausreise in der EU und sind
    alle Angaben im Heimtierpass eingetragen, entfällt die 3-monatige Wartefrist. Für die Wiedereinreise reicht dann der Heimtierpass alleine als amtliches Dokument aus

    Frage: Ich war 5 jahre beruflich in den usa. mein hund hat noch einen heimtierpass, die letzten beiden tollwut- impfungen erfolgten aber in den staaten und sind im heimtierpass eingetragen. reicht der heimtierpass dann für die einreise aus?
    Antwort: Nein, der Heimtierpass alleine reicht leider nicht aus. Für die Einreise in die EU muss die für die Einreise relevante Tollwutimpfung amtlich bestätigt werden. Dies ist nur mit dem EU-Gesundheitszeugnis, amtlich von der USDA bestätigt, möglich.

    Frage: Ich habe im Urlaub in der Türkei eine Katze gefunden und möchte sie mitnehmen. Darf ich das?
    Antwort: Nein, nicht sofort, es sind die Einfuhrbedingungen für nicht gelistete Drittländer einzuhalten. Ist die Katze bereits 12 Wochen alt oder älter, beträgt die Vorbereitungszeit, bis alle Bedingungen erfüllte sind, mindestens 4 Monate. So lange muss die Katze im Herkunftsland bleiben.

    Frage: Ich habe im Urlaub auf Kreta einen Hundewelpen, ca. 8 Wochen alt, gefunden und mich in ihn verliebt. Darf ich ihn gleich bei meiner Rückreise mitbringen?
    Antwort: Nein, das innergemeinschaftliche Verbringen von Welpen nach Deutschland ist verboten. Der Hund darf erst einreisen, wenn er gechippt, mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft, 21 Tage Wartezeit eingehalten und für ihn auf Ihren Namen ein EU-Heimtierpass in Griechenland ausgestellt wurde. Sie können den Hund also frühestens mitbringen, wenn er 15 Wochen alt ist. Vorher kann er die Einreisebedingungen rein rechnerisch gar nicht erfüllen.

    Frage: Ich habe gehört, dass für die Einreise meines Hundes aus Australien in die EU ein EU-Heimtierpass erforderlich ist. Ein Bekannter aus Deutschland hat mir einen besorgt und nach Australien geschickt. Reicht der Heimtierpass dann für die Einreise aus?
    Antwort: Nein, dieses Vorgehen ist rechtswidrig. Heimtierpässe sind amtliche Dokumente und dürfen nur von ermächtigten Tierärzten in der EU für die von ihnen behandelten Tiere ausgestellt und ausgegeben werden. Das Ausgeben von Blanco-Ausweisen ist verboten. Im Drittland ausgestellte Heimtierausweise sind nichtig und werden bei der Einreise eingezogen. Es müssen die Einfuhrbedingungen für gelistete Drittländer eingehalten werden. 
        
       
  3. Einreisebedingungen (Reisebedingungen)  

    Welpen dürfen weder nach Deutschland eingeführt noch durch Deutschland im Transit durchgeführt werden!!!
    Unter „Welpen“ fallen Hunde, Katzen und Frettchen, die jünger als 12 Wochen alt sind und nicht über einen wirksamen Impfschutz gegen das Tollwutvirus verfügen.
       
    1. Die Gründe für die strikten Regelungen 

      Tollwut:
          Hunde, Katzen und Frettchen sind besonders empfänglich für das Tollwutvirus und eine direkte Ansteckung des Menschen durch den engen Kontakt ist schnell gegeben.
          Dies ist der Grund für die Etablierung und Kontrolle strikter, EU-einheitlicher Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen, welche dazu dienen, die Einschleppung des auch für den Menschen tödlichen Tollwutvirus zu vermeiden.

          Abhängig vom Herkunftsland sind die Auflagen für die Einreise der Heimtiere mehr oder weniger umfangreich. Dies richtet sich nach dem Tollwutstatus des Landes, also wie erfolgreich die Tollwut dort jeweils bekämpft wird oder auch nicht. Man unterscheidet hierbei 3 Kategorien:

          1. EU-Mitgliedsstaaten und Länder, die der EU gleichgestellt sind (z.B. Norwegen, Schweiz) (Liste) Das Tollwutrisiko aus diesen Länder ist relativ gering, da umfangreiche und erfolgreiche Bekämpfungsprogramme etabliert sind.

          2. gelistete Drittländer (z.B. USA, Australien, Neuseeland) (Liste ) Das Tollwutrisiko ist mit demjenigen der EU-Mitgliedstaaten vergleichbar.

          3. nicht gelistete Drittländer (z. B. Türkei, Indien, China, Brasilien) Hierunter fallen alle Länder, die NICHT unter Punkt 1 oder 2 zu finden sind. Tollwutbekämpfungsprogramme werden nicht oder nicht nach EU-Standard durchgeführt. Das Risiko der Tollwuteinschleppung wird als hoch angesehen, die Einreisebedingungen sind umfangreicher und die Vorbereitungen zeitintensiver.
        
    2. Relevante Rechtsvorschriften 

      VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES -Verbringung von Heimtieren VO EU 576/2013 (PDF 0,2 MB)
           
      DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DER KOMMISSIO - Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen - VO EU 577/2013 (PDF 8,4 MB)

    3. Links 

      EU: http://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/index_en.htm
      Länderliste: http://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/non-commercial-non-eu/listing_en.htm
      USA: http://www.pettravel.com/passportnew.cfm
      Länderspezifische Informationen für die Ausreise mit Heimtieren bietet zunächst das Auswärtige Amt an unter:
      https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html?letter=V