Landkreis Erding Landkreis Erding Bedingungen für das begleitete Reisen mit Heimvögeln
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Was Sie beachten müssen

Bei der Einfuhr von Heimvögeln aus Drittländern sind 2 Fachbereiche zu berücksichtigen:

  1. Artenschutzrecht (Zuständigkeit: Zoll)
  2. Tierseuchen- und Tierschutzrecht (zuständig: Grenzveterinär am erstberührten Flughafen der EU)

Der Artenschutz steht zunächst einmal über dem Tierseuchen- und Tierschutzrecht. Es muss als erstes abgeklärt werden, ob der Heimvogel aus artenschutzrechtlicher Sicht das Herkunftsland überhaupt verlassen darf. Ggf. benötigen Sie hierfür eine spezielle Genehmigung (Ausfuhr-CITES). Ist dies der Fall, müssen Sie sich im zweiten Schritt um eine artenschutzrechtliche Einfuhrgenehmigung bei der Naturschutzbehörde für Deutschland bemühen (Einfuhr-CITES).

Unter Eingabe des wissenschaftlichen Namens des Heimvogels können Sie auf folgender Internetseite nachschlagen, ob er unter das Artenschutzrecht fällt:
http://www.wisia.de
 
Da der Zoll für die Überwachung und Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Einfuhr zuständig ist, können Sie sich auch mit den hierfür zuständigen Kollegen am Flughafen München (Stelle für Verbote und Beschränkungen, VUB.hza-muenchen@zoll.bund.de , Tel.: 0049-89 / 975 90752) in Verbindung zu setzen.

Ist die artenschutzrechtliche Seite abgeklärt, sind die Bestimmungen des Tierseuchen- und Tierschutzrechtes im zweiten Schritt einzuhalten.
Leider ist die Einfuhr von Heimvögeln nicht ganz einfach. Ein formloses Zeugnis reicht nicht aus.  Im Zuge des Geflügelpestgeschehens hat die EU auch für Heimvögel Schutzmaßnahmen erlassen, die zwingend einzuhalten sind.

Auf folgenden Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie alle Informationen für die Einfuhr:
 
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/EinreiseVoegel.html