Landkreis Erding Landkreis Erding Bedingungen für das belgeitete Reisen aus NICHT gelisteten Drittländern
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Was Sie beachten müssen

Mikrochip

  • 15-stellig
  • vor der anzuerkennenden Tollwutimpfung gesetzt
  • Nachweis mittels Mikrochip-Zertifikat, Registrierung, Rechnung vom Tierarzt o.ä. ist mitzuführen

Tollwut-Schutzimpfung

  • frühestens im Alter von 12 Wochen
  • nach der Kennzeichnung
  • 21 Tage Wartezeit ab dem Termin der Erst-Impfung oder nach einer Impflücke, erst dann gültig
  • gültig zum Zeitpunkt der Reise 
  • Nachweis mittels Impf-Zertifikat, Impfpass, Rechnung vom Tierarzt o.ä. ist mitzuführen

Tollwut-Antikörpertiterbestimmung

  • Blutabnahme frühestens 30 Tage nach der Tollwut-Schutzimpfung
  • Untersuchung der Blutprobe in einem EU-zugelassenen Labor     
  • Grenzwert: 0,5 IU/ml Serum oder höher Liegt der Antikörpertiter unter 0,5 IU/ml Serum, muß entsprechend der genannten Bedingungen eine erneute Tollwutschutzimpfung und mindestens 30 Tage später eine erneute Tollwut-Antikörpertiterbestimmung erfolgen.
  • Wartezeit: 3 Monate ab dem Tag der Blutabnahme mit einem Ergebnis von mind. 0,5 IU/ml Serum
    Nachweis mittels Laborbericht ist mitzuführen

EU-Veterinärzertifikat