Was Sie beachten müssen
Mikrochip
- 15-stellig
- vor der anzuerkennenden Tollwutimpfung gesetzt
- Nachweis mittels Mikrochip-Zertifikat, Registrierung, Rechnung vom Tierarzt o.ä. ist mitzuführen
Tollwut-Schutzimpfung
- frühestens im Alter von 12 Wochen
- nach der Kennzeichnung
- 21 Tage Wartezeit ab dem Termin der Erst-Impfung oder nach einer Impflücke, erst dann gültig
- gültig zum Zeitpunkt der Reise
- Nachweis mittels Impf-Zertifikat, Impfpass, Rechnung vom Tierarzt o.ä. ist mitzuführen
Tollwut-Antikörpertiterbestimmung
- Blutabnahme frühestens 30 Tage nach der Tollwut-Schutzimpfung
- Untersuchung der Blutprobe in einem EU-zugelassenen Labor
- Grenzwert: 0,5 IU/ml Serum oder höher Liegt der Antikörpertiter unter 0,5 IU/ml Serum, muß entsprechend der genannten Bedingungen eine erneute Tollwutschutzimpfung und mindestens 30 Tage später eine erneute Tollwut-Antikörpertiterbestimmung erfolgen.
- Wartezeit: 3 Monate ab dem Tag der Blutabnahme mit einem Ergebnis von mind. 0,5 IU/ml Serum
Nachweis mittels Laborbericht ist mitzuführen
EU-Veterinärzertifikat
- Links:
- zusammen mit einer Erklärung (Model of Declaration) vom Besitzer/Begleitperson, dass kein Besitzübergang erfolgen soll
- von einem amtlichen Tierarzt/Amtstierarzt einer offiziellen (staatlichen!) Behörde im Herkunftsland mit Dienstsiegel und Unterschrift bestätigt
- Gültigkeit: 10 Tage ab Ausstellungsdatum
- Als EIN Blatt formatiert, d.h. jedes einzelne Blatt muss mit der Zertifikatsnummer, Datum, Name, Unterschrift und Siegel des Amtstierarztes versehen sein, damit die Zusammengehörigkeit aller Blätter gewährleistet ist.