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Cross Compliance-Kontrollen

Die Gewährung von EU-Agrarzahlungen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als "Cross Compliance" bezeichnet.


Durch CC-Kontrollen wird bei den geförderten Betrieben die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften überprüft. Von den Veterinär-/ Lebensmittel- und Futtermittelbehörden wird die Einhaltung der Vorschriften im sog. weißen CC-Bereich kontrolliert. Dazu gehören die Rechtsakte der Tierkennzeichnung, Lebensmittel-/Futtermittelsicherheit inkl. Arzneimittelsicherheit, Tierseuchen und Tierschutz.

LINK (extern): https://www.stmuv.bayern.de/ministerium/eu/foerderung/landwirtschaftsfonds.htm