Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Erzeugnisse tierischen Ursprungs), Tierkörper oder Tierkörperteile können Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier bergen. Tätigkeiten unter Verwendung von tierischen Nebenprodukten, Tierkörpern oder Tierkörperteilen unterliegen der Aufsicht des Veterinäramtes. Alle Unternehmer die auf einer der Stufe der Erzeugung, des Transportes, der Handhabung, der Verarbeitung , der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten aktiv sind, benötigen für Ihren Betrieb eine Registrierung oder eine Zulassung nach dem tierischen Nebenprodukterecht. Diese ist beim Veterinäramt vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen.
Die Zulassung bzw. Registrierung betrifft Betriebe zur Beseitigung toter Tiere (Tierkörperbeseitigungsanstalten, Krematorien) ebenso wie Heimtierfuttermittelhersteller, Betriebe mit Biogasanlagen, Transporteure die tierische Nebenprodukte befördern, Verarbeitungs-, Lager- oder Zwischenbehandlungsbetriebe sowie alle sonstigen Betriebe die mit tierischen Nebenprodukten handhaben.
Weiterführende Informationen inklusive der aktuellen Liste zugelassener und registrierter Betriebe für tierische Nebenprodukte finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Link: http://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/TierischeNebenprodukte/nebenprodukte_node.html