Vollzug des Apothekengesetzes
Ziel
- Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung
Aufgaben
- Erteilung/Versagung/Widerruf von Erlaubnissen zum Betrieb einer Apotheke
- Entscheidung über Anträge auf Erweiterung der apothekenrechtlichen Erlaubnis (Eröffnung von Zweigstellen, Einführung eines Versandhandels von Arzneimitteln o.Ä.)
- Genehmigung von Heimversorgungsverträgen
- Erlass von Anordnungen zur Mängelbeseitigung
- Durchführung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
- Anmerkung: Fachliche Unterstützung erhalten wir hierbei von ehrenamtlichen Pharmazieräten.