Aufsicht über die Heilkunde
Ziele
- Sicherstellung, dass die Heilkunde nur von befugten Personen ausgeübt wird
- Gewährleistung der Zuverlässigkeit des ambulant tätigen Pflegepersonals
Allgemeines
Im Heilpraktikerrecht gibt es drei verschiedene Varianten der Ausübung der Heilkunde:
- die „allgemeine Heilkunde“
- die Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- die Heilkunde beschränkt auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs (z.B. Physiotherapie)
Nach erfolgter Prüfung der Antragsunterlagen melden wir dem Landratsamt München die Teilnehmer aus dem Landkreis Erding an der Fachkundeüberprüfung. Sobald die Prüfungsergebnisse bei uns eingehen, entscheiden wir endgültig über die vorliegenden Anträge.
Aufgaben
- Erteilung/Versagung/Widerruf von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde inkl. Ausstellung entsprechender Zertifikate
- Entgegennahme der Anmeldungen zur halbjährlichen Heilpraktikerüberprüfung inkl. Prüfung der persönlichen Voraussetzungen der Antragsteller
- Erlass von Anordnungen zur Mängelbeseitigung
- Durchführung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
- Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen von sozialen Pflegediensten gegen die Meldepflicht gem. Art. 18 GDVG
Bearbeitungszeit und Fristen
Bitte beachten Sie die folgenden Anmeldefristen:
• Überprüfung im März
Anmeldung vom 01.07. bis 15.12 des Vorjahres
• Überprüfung im Oktober
Anmeldung vom 01.01. bis 15.06. des laufenden Jahres
Bitte beachten
Personelle Engpässe bei der Besetzung der Prüfungsausschüsse führen dazu, dass die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Heilpraktikerüberprüfungen begrenzt wird. Eine Teilnahme an dem gewünschten Überprüfungstermin kann deshalb nicht gewährleistet werden. Maßgeblich für die Zulassung ist das Datum des Antragseingangs bei der Kreisverwaltungsbehörde (postalisch). Die erforderliche Kenntnisüberprüfung wird vom Fachbereich Gesundheitswesen des Landratsamtes München durchgeführt.
Ausführliche Informationen finden Sie weiter unten. Formulare: Heilpraktikererlaubnisse - Merkblatt.
Voraussetzungen
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben,
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.
Erforderliche Unterlagen (per Post)
- Antrag (2-seitig) ausgefüllt und unterschrieben
- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das bestätigt, dass Sie in gesundheitlicher, also physischer und psychischer Hinsicht, zur ordnungsgemäßen Berufsausübung (als Heilpraktiker bzw. Ausübung der Heilkunde eingeschränkt) geeignet sind,
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „0“), das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate ist. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der Meldebehörde, bei der Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind (Stadt, Gemeinde). Dieses soll unter Angabe des Vermerks „Verwendungszweck Heilpraktikererlaubnis“ durch die ausstellende Behörde unmittelbar an das Landratsamt Erding, FB 53 – Verbraucherschutz, Alois-Schießl-Platz 6, 85435 Erding, gesandt werden.
- Nachweis über Schulabschluss (beglaubigte Ablichtung)
- Lebenslauf
Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben
- ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
Rechtsgrundlagen
Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes bedarf der Erlaubnis, wer „die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will“. Ausübung der Heilkunde ist dabei „jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.“
Formulare zur Anmeldung (beim Gesundheitsamt)
- Heilberufe - Anmeldung einer Praxis beim Gesundheitsamt Anmeldung selbständiger Tätigkeit gesetzlich geregelter Heilberufe nach Art. 12 GDVG (für Ergotherapeut/in, Diätassistent/in, Hebamme/Entbindungspfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Logopädin/e, Physiotherapeut/in, Orthoptist/in, Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in, Rettungsassistent/in, Technischer Assistent/in in der Medizin, Podologin/e, Altenpfleger/in)
- Heilpraktiker - Anmeldung einer Praxis beim Gesundheitsamt Anmeldung der Tätigkeit als Heilpraktiker nach Art. 12 GDVG
- Anmeldung ambulante Pflegedienste nach Art. 18 Abs. 2 GDVG
Ansprechpartnerin
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Mandy
Seibt
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1433 | 08122 / 58-1431 | 110 | Alois-Schießl-Platz 6 | mandy.seibt@lra-ed.de |
Formulare
- Heilpraktikererlaubnisse - Merkblatt Merkblatt des Landratsamtes München
- Ärztliches Attest zur Vorlage beim Landratsamt Erding Ärztliches Attest zur Vorlage beim Landratsamt Erding
- Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis.pdf