Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Ziele
- Vorbeugung gegen übertragbare Krankheiten beim Menschen
- frühzeitige Erkennung von Infektionen
- Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen
Aufgaben
- Erlass und Durchsetzung von Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Auftreten von übertragbaren Krankheiten (z.B. Tätigkeits-, Beschäftigungs- und Kontaktverbote)
- Einzelanordnungen für Hallen- und Freibäder sowie für Saunen
- bei Zuwiderhandlungen Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren