Lebensmittelsicherheit/-hygiene
Ziele
- Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigungen, Täuschung und Irreführung bei Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
- Gewährleistung des ordnungsgemäßen Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens bestimmter Lebensmittel tierischen Ursprungs (insbesondere in hygienerechtlicher Hinsicht)
Aufgaben
- Erlass von Anordnungen im Einzelfall (Belehrungen, Mängelbeseitigungen, Betriebsschließungen)
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Weiterleitung von möglichen Straftaten an die Staatsanwaltschaft
- Erstellung von Ermittlungsberichten und RASFF-Meldungen bei lebensmittelrechtlichen Verstößen
- Erstellung von Gebührenbescheiden bei Rückrufen, Einfuhren und Hygienekosten
- Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit von Waren
- Erteilung von Ausfuhrzertifikaten gem. Art. 26 GDVG
- Entscheidung über Anträge auf Reduzierung der Probenamehäufigkeit im Hinblick auf die Fleischhygiene in Supermärkten
- Erteilung von Erlaubnissen zur Trichinenprobenahme durch Jäger bei Wildschweinen und Dachsen
- Anordnungen zur Aussetzung der Rohmilchanlieferung
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Anmerkung: Die Fachaufgaben (einschließlich der Überwachungstätigkeit vor Ort) werden von den Lebensmittelüberwachungsbeamten im Sachgebiet 52-2 wahrgenommen.