Landkreis Erding Landkreis Erding Tierschutzrecht
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Artgerechte Tierhaltung

Ziele

  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren aus der Verantwortung des Menschen für das Mitgeschöpf
  • Gewährleistung, dass niemand Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt

Aufgaben

  • Erlass von Anordnungen zur Beilegung von Tierschutzverstößen (z.B. Tierwegnahmen)
  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Tierschutzverstößen und ggf. Verfassen von Strafanzeigen (auch für tierschutzrechtliche „Nebengesetze“ wie z.B. Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz – TierErzHaVerbG, Tierschutznutztierhaltungsverordnung – TierSchNutzV)
  • Entscheidung über beantragte tierschutzrechtliche Erlaubnisse gem. §11 TierschG, u.a. für:
    - gewerbsmäßige Tierzüchtungen, Tierhaltungen und Tierhandlungen (z.B. Zoofachgeschäfte),
    - gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe,
    - Wildgehege,
    - Tierausstellungen, Tierbörsen und Tiermärkte,
    - Tierpensionen und Tierheime,
    - Hundeschulen,
    - Haltung/Zucht von Versuchstieren.
    Ausstellung von Befähigungsnachweisen und Zulassungen im Transportwesen gem. VO (EG) 1/2005 i.V.m. Tierschutztransportverordnung
  • Ausstellung von Sachkundenachweisen zum Betäuben und Töten von Tieren gem. VO (EG) 1099/2009 i.V.m. Tierschutz-Schlachtverordnung
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Schwanzkupieren bei Kälbern oder zum Schnabelkürzen bei Hühnern
  • Anmerkung: Die Fachaufgaben (einschließlich der Überwachungstätigkeit vor Ort) werden von den Kollegen des Sachgebietes 52-1 wahrgenommen.

Formulare

Ansprechpartnerin