Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes
Ziele
- Vorbeugung vor Tierseuchen
- Bekämpfung von Tierseuchen
- Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Vieh und Fischen im Rahmen der landwirtschaftlichen Erzeugung
Aufgaben
- Erlass von Anordnungen oder Allgemeinverfügungen/Gewährung von Erlaubnissen nach dem Tiergesundheitsgesetz oder entsprechenden Fachgesetzen/-verordnungen (z.B. BHV1-Verordnung, Schweinepest-Verordnung)
- bei Zuwiderhandlungen aller Art Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren/Erstellung von Strafanzeigen