Landkreis Erding Landkreis Erding Unterbringungsrecht
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Vollzug des Unterbringungsgesetzes

Ziele

  • Gesundheitliche Wiederherstellung und soziale Eingliederung des u.g. Personenkreises
  • Förderung des Zusammenwirkens aller beteiligten Behörden/Einrichtungen im Landkreis Erding

Aufgaben

  • Anordnung und Durchsetzung der (sofortigen vorläufigen) Unterbringung von Personen, die auf Grund einer psychischen Störung/Erkrankung sich selbst, Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl erheblich gefährden (nach den Vorschriften des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes – BayPsychKHG)
  • Vermittlung von Hilfen (Betreuung, ärztliche Hilfe, Suchtberatung etc.) zur Vermeidung einer Unterbringung
  • Prüfung der Notwendigkeit der Einleitung sicherheitsbehördlicher Maßnahmen (z.B. Entzug von Waffen- oder Führerscheinen)
  • Stellen von Anträgen auf Betreuung
  • Vorladungen zur amtsärztlichen Feststellung des Gesundheitszustandes
  • Anmerkung: Zur Vermeidung von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen hat der Bezirk Oberbayern einen „Krisendienst Psychiatrie“ (http://www.krisendienst-psychiatrie.de/) eingerichtet . Dieser ist unter Tel. 0180/6553000 rund um die Uhr für alle hilfesuchenden Personen (auch Angehörige oder Nachbarn) erreichbar.

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